Informationen zum weiterem Vorgehen ab 08.11.2021
Das Tragen des Mund- und Nasenschutzes auf dem Schulgelände, im Schulgebäude bis zum Platz ist verpflichtend für Schüler und Lehrer.
Im Unterricht kann die Mund- und Nasenschutzmaske abgenommen werden, wenn der Mindestabstand gewährleistet ist.
In der Woche vom 08.11. bis 12.11. werden drei Tests durchgeführt. (Montag/Mittwoch/Freitag)
Es gelten der Mindestabstand von mindestens 1,5 m.
Erlaubt sind nur medizinische Gesichtsmasken oder FFP2- Masken oder vergleichbare Atemschutzmasken (nach dem Standard K95/N95).
Beim Betreten des Schulhauses müssen die Hände desinfiziert werden.
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