Sehr geehrte Eltern,
ab Freitag, den 10.09. 2021, gelten folgende Regelungen zum tragen von Masken und zur Testpflicht.
1. Mit dem Anstieg der Inzidenz über den Wert 10 gilt, dass das Tragen des Mund- und Nasenschutzes auf dem Schulgelände, im Schulgebäude bis zum Platz verpflichtend für Schüler und Lehrer ist. Im Unterricht, wenn der Mindestabstand gewährleistet ist, kann die Mund- und Nasenschutzmaske abgenommen werden.
2. Mit dem Anstieg der Inzidenz über den Wert 10, werden in der Woche vom 13.10. bis 17.10. drei Tests durchgeführt. Diese finden am Montag-Mittwoch-Freitag statt.
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