Sorbisches Gymnasium Bautzen

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Information der Schulleitung

Sehr geehrte Eltern,

ab Freitag, den 10.09. 2021, gelten folgende Regelungen zum tragen von Masken und zur Testpflicht.

1. Mit dem Anstieg der Inzidenz über den Wert 10 gilt, dass das Tragen des Mund- und Nasenschutzes auf dem Schulgelände, im Schulgebäude bis zum Platz verpflichtend für Schüler und Lehrer ist. Im Unterricht, wenn der Mindestabstand gewährleistet ist, kann die Mund- und Nasenschutzmaske abgenommen werden.

2. Mit dem Anstieg der Inzidenz über den Wert 10, werden in der Woche vom 13.10. bis 17.10. drei Tests durchgeführt. Diese finden am Montag-Mittwoch-Freitag statt.

 

šulske wjednistwo

 

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Elterninformation/ Schülerinformation zum Schulbeginn

Sehr geehrte Eltern,

wir hoffen Sie und Ihre Kinder konnten sich in den vergangenen Wochen gut erholen und genug Kraft tanken für ein neues Schuljahr, dass hoffentlich wieder mehr Normalität für uns bereithält als wir es im vergangenen Schuljahr erlebt haben.

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über einige organisatorische Punkte zum Schuljahresstart am Montag, den 06.09.2021 informieren.

 

Mit Beginn des neuen Schuljahres gilt die Schulbesuchspflicht wieder. Eine Befreiung ist nur für Schülerinnen und Schüler mit einem ärztlichen Attest möglich.

 

Tagesablauf am 06.09.

  • Organisation

Am ersten Schultag findet der Unterricht von der ersten bis zur sechsten Stunde statt. In Verantwortung der Klassenleiter/ Tutoren werden Klassenleiterstunden stattfinden.

Allen Klassen sind feste Räume zugewiesen, um Bewegungen und Kontakte im Schulhaus einzuschränken.

Einzelheiten zum Ablauf entnehmen Sie bitte dem Vertretungsplan auf unserer Homepage.

Auf Grund der aktuellen Inzidenz von unter 10 am 01.09. 2021 wird am Montag keine Maskenpflicht bestehen.

Internat

  • Informationen für die Internatsbewohner

Alle Schüler, die sich für einen Internatsplatz angemeldet haben, können aufgenommen werden. Die Anreise erfolgt am Sonntag, dem 05.09.21, von 17.30 bis 21.00 Uhr.

Aufgrund pandemiebedingter Bestimmungen für den Zutritt zum Internatsgebäude, muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Folgendes ist zu beachten:

Zutritt haben Bewohner mit maximal einer Begleitperson, wenn sie geimpft, genesen oder professionell getestet ist. Dafür bitte die entsprechenden Dokumente mitbringen. Die Internatsschüler werden vor Ort vor Übergabe der Zimmer um 18.00 bzw. 20.00 Uhr getestet. Im Internatsgebäude besteht in den ersten zwei Wochen Maskenpflicht.

Bitte nicht vergessen: Bettwäsche, Handtücher, Wischtuch, Lappen

Am Montag findet für die neuen Bewohner nach Unterrichtsende um 13.30 Uhr eine Einweisungsveranstaltung statt, an der jeder teilnehmen muss.

Das Internatsteam freut sich auf Euch!

 

Corona-Regelung

  • Testpflicht

Für die ersten beiden Schulwochen gilt, dass bei einer Inzidenz von unter 10 zwei Tests pro Woche durchgeführt werden. Ab einer Inzidenz von über 10 werden drei Tests pro Woche durchgeführt. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit. Danach sollen Testungen aller Schülerinnen und Schüler und aller Beschäftigten der Schule einmal wöchentlich bei einer Inzidenz unter 10 stattfinden und zweimal pro Woche, wenn die Inzidenz darüber liegt. Gültigkeit besteht auch für Tests anerkannter Testzentren.

Bitte drucken Sie das Formular (Homepage/Informationen/Formulare) der notwendigen Erlaubnis zur Durchführung der Selbsttests in der Schule aus und geben Sie es Ihrem Kind am Montag, den 06.09.2021, ausgefüllt und unterschrieben mit.

  • Mund-Nasen-Bedeckung

Für die ersten beiden Schulwochen gilt, dass bei einer Inzidenz unter 10 keine Maskenpflicht im Schulhaus besteht. Ab einer Inzidenz von über 10 soll eine Mund-Nasen-Bedeckung im Schulhaus und im Unterricht getragen werden. Danach soll ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen.

  • Geimpfte und Genesene

Geimpfte und Genesene Schülerinnen und Schüler bringen bitte ihren Nachweis zur Vorlage beim Klassenleiter am ersten Schultag mit (Impfausweis, QR-Code, ärztlicher Bescheid).

  • Weitere Hinweise

Weiterhin soll auf Mindestabstände von mindestens 1,5 m geachtet werden und beim Betreten des Schulhauses müssen die Hände desinfiziert werden.

Bereits im vergangenen Schuljahr galt folgende Belehrung nach

  • 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wenn Sie oder Ihr Kind an einer Coronavirus-Erkrankung erkrankt sind bzw. SARS-CoV-2-Symptome aufweisen (v.a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), besteht ein Betretungsverbot für die Einrichtung. Wir bitten Sie, bei diesen Symptomen immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen.

 

Impfangebote an Schulen für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren

Um den Anteil geimpfter Personen an und im unmittelbaren Umfeld von Schulen in den kommenden Wochen zu erhöhen, sollen mobile Impfteams an Stützpunktschulen vor Ort Impfangebote unterbreiten. Diese Angebote sind freiwillig und insbesondere für Schülerinnen und Schüler und Eltern. Hierzu erhalten sie weiteres Informationsmaterial als Anlagen zu diesem Schreiben. Diese sind auf unserer Homepage (Informationen/Formulare) hinterlegt.

Wir bitten Sie, uns bis Mittwoch den 08.09. 2021 durch die anonymisierte Befragung auf LernSax (Schülerzugang) eine Rückmeldung über ein bestehendes Interesse zu geben. Diese Meldung dient ausschließlich einer Bedarfserhebung und ist unverbindlich.

Elternversammlungen

Um alle relevanten schulorganisatorischen Inhalte mit Ihnen besprechen zu können, erhalten Sie über die Klassenleiter/ Tutoren Einladungen für Elternversammlungen. Diese sollen als Präsenzveranstaltungen in der Schule stattfinden. Wir möchten Sie bereits im Vorfeld bitten, dass nur ein Elternteil pro Klasse an der Elternversammlung teilnimmt, um die Teilnehmerzahl so gering wie möglich zu halten. Im Schulhaus besteht bis zum Platz Maskenpflicht.

 

Z přećelnym postrowom

R. Wjacławk

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